Bundesliga Manager Online

Normale Version: Transfermentalität
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Ich geb Flinx da voll und ganz Recht. Etwas zu ändern wäre ein Dammbruchargument (sprich, wenn das is, warum dann nicht auch das? usw usf).
Eine Email zählt schliesslich auch nicht als Vertrag, wenn ich mich recht entsinne, auch wenn eine Firma dann mit einem solchen Auftrag anfängt zu planen... nur einen kleines Beispiel Icon_wink
Im realen Geschäftsleben ist das mit einer Email schon wieder schwammig.

Da werden Dinge allein schon durch Mailverkehr vertraglich relevant.

Aber wie hier schon mehrfach gesagt:

Wo will man die Grenze ziehen?

Wäre IGM verbindlich, dann würde man vielleicht nur noch per ICQ verkehren.
Da kann man jemanden genauso verarschen.

Die Grenze wurde klar definiert, nur die Unterschrift unter einem Vertrag ist gültig, da nur diese erfolgen kann, wenn die Bedingungen erfüllbar sind.

@Gascan: Klar ist die Entscheidung diskussionswürdig, aber jede andere wäre es auch. Icon_wink
Soweit ich weiß, gilt sogar gesetzlich der Handschlag als bindend - im Normalfall kann man nur so etwas nicht beweisen. Nur mal so nebenbei...

Jedenfalls ging es ja nicht darum, dass nun eine Regeländerung herbeigeführt werden soll - nur fand ich die ganze Aktion an sich eine Frechheit - abgesehen davon, ob das gegen die Regeln ist oder nicht. Und wollte das mal hier im passenden Thread erwähnt haben - bedanken brauche ich mich ja wohl schließlich bei dem Manager dafür nicht noch.

Ich könnte mich ja auch auf sein Niveau herabbegeben und einfach seinen Namen hier anprangern - das wäre zwar auch nicht die feine Art, aber nicht gegen die Regeln - so scheint ja die Mentalität bei einigen ausgerichtet zu sein... Icon_rolleyes
Ach ja: Der Spieler ging übrigens gegen einen 24/6er plus weniger als MW-Ausgleich weg - sehr tolles Geschäft, wirklich...^^
ich denke, wer den Namen wissen will, der erfährt ihn auch, so viele 23/7er werden ja nicht transferiert. Icon_wink
Es war zwar über MW, und zwar recht deutlich, aber trotzdem natürlich mehr als ärgerlich, wenn man so kurz vor dem Ende, die Tür vor der Nase zugeschlagen bekommt und nicht mal einen Entschuldigung oder überhaupt eine Absage erhält.
(03.06.2009, 23:18)Presidente schrieb: [ -> ]Ach ja: Der Spieler ging übrigens gegen einen 24/6er plus weniger als MW-Ausgleich weg - sehr tolles Geschäft, wirklich...^^

Ich weiß um wen es geht! Habe dem Manager sogar noch geraten das angebot anzunehmen, sowas bekommst du ja nicht alle jahre...
Wußte aber natürlich nicht, das sowas dahinter steckt...
(03.06.2009, 19:42)Lex schrieb: [ -> ]Wo will man die Grenze ziehen?

Wäre IGM verbindlich, dann würde man vielleicht nur noch per ICQ verkehren.
Da kann man jemanden genauso verarschen.

Die Grenze wurde klar definiert, nur die Unterschrift unter einem Vertrag ist gültig, da nur diese erfolgen kann, wenn die Bedingungen erfüllbar sind.

@Gascan: Klar ist die Entscheidung diskussionswürdig, aber jede andere wäre es auch. Icon_wink

Wer reden hier von ICQ oder Email? Icon_wink

Wenn es zu diesem Thema ene Regel gibt kann man da eine klare Linie ziehen. Es gibt BMO-Interene-Kommunikation (IGM,PM), die vom BMO bereitgestellt wird, wenn über diese Kanäle ein Transfer nachweislich als fix abgehandelt wird ist er fix und nix anderes. Wenn man einen Transfer über die BMO-Externe Kommunikation (ICQ oder Email) abhandelt hat das keine Aussagekraft, da man nnicht beweisen kann bzw nur schwer.
So schwer ist das nicht man muss nur wollen Icon_wink
Wie ich bereits sagt, jede Lockerung einer Regel führt zu einem Dammbruch, wodurch es zu immer mehr Lockerungen kommen wird... das ist leider so, deshalb sage ich auch, bei der aktuellen Regel bleiben.
Ich war seit Tagen nicht mehr richtig on und mein Postfach wurde immer voller, hatte aber einfach nicht die Zeit mich mit den Transfers auseinander zusetzen, da auch noch Geld fehlte und ich mich zu der Zeit nicht drum kümmern konnte.

Zudem wurde ich von einem anderen Manager mit Fragen bombadiert, wann ich endlich unterschreiben würde (Presidente davon ausgenommen) und von meinem LL ebenfalls angeschrieben. Als ich dann gestern endlich mal wieder ein paar Minuten Zeit hatte, hatte ich zig Verträge vorliegen und jede Menge Angebote. Da mir die besagten Mails im Kopf herumschwirrten hatte ich einige abgelehnt und das eine auch angenommen.

Dabei habe ich leider überhaupt nicht mehr auf presidentes Angebot geachtet. Ich hatte mein Versprechen schlichtweg vergessen. Ich wollte diesen Tausch auch keine Frage, aber mir hat einfach die Zeit gefehlt und habe einfach nicht mehr darauf geachtet.

Vielleicht kann man den vorigen Transfer rückgängig machen und den Transfer mit Presidente durchziehen. Wenn das auch als Vertragsbruch gewertet wird, dann nehme ich auch in der Hinsicht gern eine Strafe auf mich, denn es war allein mein Fehler.

Es tut mir leid, das ich damit einige Manager verärgert habe, aber ich habe in meinem Privatleben in den letzten Tagen sehr viel Action gehabt. Allein durch Arbeit und meine Trainertätigkeiten im Fußball konnte ich mich leider in keinster Weise auf den BMO konzentrieren.

Jetzt kennt auch jeder den Namen des Managers und ich hoffe, dass ich durch meine Stellungnahme nicht weiter an den Pranger gestellt werde und meine Situation vielleicht verstanden wird.

*UPDATE*
Habe mein Anliegen an einen Offiziellen weitergeleitet und hoffe, das sich hier vielleicht eine Lösung für beide Seiten finden lässt.
(04.06.2009, 02:34)GasCan schrieb: [ -> ]
(03.06.2009, 19:42)Lex schrieb: [ -> ]Wo will man die Grenze ziehen?

Wäre IGM verbindlich, dann würde man vielleicht nur noch per ICQ verkehren.
Da kann man jemanden genauso verarschen.

Die Grenze wurde klar definiert, nur die Unterschrift unter einem Vertrag ist gültig, da nur diese erfolgen kann, wenn die Bedingungen erfüllbar sind.

@Gascan: Klar ist die Entscheidung diskussionswürdig, aber jede andere wäre es auch. Icon_wink

Wer reden hier von ICQ oder Email? Icon_wink
Ich. Das wäre der nächste Step.
Wenn Du die Grenzen ausdehnst, dann darf ich das auch.

Wenn es zu diesem Thema ene Regel gibt kann man da eine klare Linie ziehen. Es gibt BMO-Interene-Kommunikation (IGM,PM), die vom BMO bereitgestellt wird, wenn über diese Kanäle ein Transfer nachweislich als fix abgehandelt wird ist er fix und nix anderes.

Ja, es gibt eine Regel und die bezieht sich eindeutig auf die Kommunikationsart "Vertrag".
Nicht auf "Angebot" und auch nicht auf "IGM".

Wenn Du das auf IGM erweitern willst, dann will ich auf Mails.
Wofür haben wir denn sonst die Vorratsdatenspeicherung? Icon_wink

(04.06.2009, 02:34)GasCan schrieb: [ -> ]Wenn man einen Transfer über die BMO-Externe Kommunikation (ICQ oder Email) abhandelt hat das keine Aussagekraft, da man nnicht beweisen kann bzw nur schwer.

Ich halte IGM auch schon für schwer nachweisbar.
Ich hätte jedenfalls ein Problem damit, wenn die Admins meine privaten IGMs liest.
Dann kann ich ja garnicht mehr in Ruhe lästern. Icon_wink
Ich dachte das IGM lesen ist Standard beim BMO^^

Ich persönlich finde die Regelung sollte auf BMO interne Kommunikationsmittel ausgedehnt werden. Ich will jetzt nicht zuweit ausholen, aber es sollte generell selbstverständlich sein, dass wenn man einen Transfer per igm (also eigentlich auch schriftlich) festhält und wirklich klar sagt das es fix, dass das dann als ein "Vertrag" gilt.
Es ist hier eine klare Trennung möglich, die nichts verwässert oder weitere Ausdehnungen der Regel nach sich ziehen kann, weshalb kein Dammbruch auch nur im Ansatz zu befürchten ist.
Als ob jede Formulierung in einer IGM dann auch wasserdicht wäre.

@Presidente / #93:
Habe ich auch nicht so empfunden, aber es kommt ja von anderer interessierter Seite.
(04.06.2009, 19:01)GasCan schrieb: [ -> ]Ich dachte das IGM lesen ist Standard beim BMO^^

Ich persönlich finde die Regelung sollte auf BMO interne Kommunikationsmittel ausgedehnt werden. Ich will jetzt nicht zuweit ausholen, aber es sollte generell selbstverständlich sein, dass wenn man einen Transfer per igm (also eigentlich auch schriftlich) festhält und wirklich klar sagt das es fix, dass das dann als ein "Vertrag" gilt.
Es ist hier eine klare Trennung möglich, die nichts verwässert oder weitere Ausdehnungen der Regel nach sich ziehen kann, weshalb kein Dammbruch auch nur im Ansatz zu befürchten ist.

Aber dafür ungenaue Formulierungen und verschiedene Interpretationen dieser.
ganz großes Kino von Meister 96!