07.05.2013, 07:03
(03.05.2013, 19:04)T-jay schrieb: ...
oder aber die Unterschrift vorerst Gültigkeit besitzt und man nach , ich sag mal 12 Stunden, wieder die Möglichkeit besitzt, den Vertrag wieder aufzulösen, weil der Gegenüber mit deiner Unterschrift pokert und dich hinhällt.
Hoffe auf rege Antworten, danke im Voraus.
mfg t-jay
Mfg t-jay
Den Punkt würde ich allerdings auch beführworten... Wenn nach 12 (oder wegen mir 24 Std.) vom Gegenüber nichts kommt, sollte man die Unterschrift revidieren können.
Diese Option wirkt ein wenig Druck aus und man ist als Käufer ein wenig flexibler für seine Planungen.