14.06.2012, 10:51
(14.06.2012, 09:52)michael fräßdorf schrieb: Im RL würde man mit dieser Einstellung schon das ein oder andere Gericht etwas beschäftigen. Denn ein Antrag zum Vertrag(Angebot) ist bindend. Wird entweder durch ein Gegenangebot gelöscht oder eben durch die Annahme und dann wäre es eben ein Vertrag zustande gekommen.
Das ist bewusst beim BMO anders, denn zumindest unsere minderjährigen Mitspieler wissen mit grosser Wahrscheinlichkeit noch nicht, dass man ein Wort wie "unverbindlich" einfliessen lassen muss, wenn man sich noch nicht festlegen will.
Und die BMO-Angebote sind aus einem einfachen Grund pauschal unverbindlich.
Du wärst sonst daran gehindert, gleichzeitig mehrere Angebote zu verschicken um aber nur eins davon anzunehmen.
Verbindlich wird entsprechend erst der Vertrag bzw. die Vertragsunterschrift.