14.06.2012, 10:40
(14.06.2012, 10:37)Marquinho schrieb:(14.06.2012, 09:52)michael fräßdorf schrieb: Im RL würde man mit dieser Einstellung schon das ein oder andere Gericht etwas beschäftigen. Denn ein Antrag zum Vertrag(Angebot) ist bindend.
Das ist beim BMO nicht so und auch in den Regeln verankert. Nur unterschriebene Verträge sind bindend. Damit sind IGM-Vereinbarungen und auch Angebote davon ausgenommen.
Das Thema haben wir übrigens in jedem Saisonübergang - und jede Saison imt demselben Ergebnis (Vorwurf ohne Namen, Vorschlag der "schwarzen Liste", Managerverhalten als Spiegel der Gesellschaft, schlechte Erziehung, etc.)
Stell dir vor, das ist mir klar. Ansonsten hätte ich da nicht RL hingeschrieben.