04.06.2009, 02:34
(03.06.2009, 19:42)Lex schrieb: Wo will man die Grenze ziehen?
Wäre IGM verbindlich, dann würde man vielleicht nur noch per ICQ verkehren.
Da kann man jemanden genauso verarschen.
Die Grenze wurde klar definiert, nur die Unterschrift unter einem Vertrag ist gültig, da nur diese erfolgen kann, wenn die Bedingungen erfüllbar sind.
@Gascan: Klar ist die Entscheidung diskussionswürdig, aber jede andere wäre es auch.
Wer reden hier von ICQ oder Email?
Wenn es zu diesem Thema ene Regel gibt kann man da eine klare Linie ziehen. Es gibt BMO-Interene-Kommunikation (IGM,PM), die vom BMO bereitgestellt wird, wenn über diese Kanäle ein Transfer nachweislich als fix abgehandelt wird ist er fix und nix anderes. Wenn man einen Transfer über die BMO-Externe Kommunikation (ICQ oder Email) abhandelt hat das keine Aussagekraft, da man nnicht beweisen kann bzw nur schwer.
So schwer ist das nicht man muss nur wollen