Sorry vorneweg, falls meine Frage in dem 38-Seiten-Thread vielleicht sogar schon gefallen ist, aber ich habe Ihn nicht von Beginn bis Ende verfolgt...
Mal wieder eine
Frage zu den Spielergehältern von mir...
Ab dieser Saison ist ja so, dass Spielergehälter bei Vereinswechseln anteilig gezahlt werden - also ensprechend wie viele TAT´s der Spieler beim abgebenden sowie empfangenden Verein unter Vertrag stand. So weit, so gut.
Meine Frage hat nun jedoch nicht mit Spielergehältern bei Vereinswechseln zu tun, sondern damit, ob diese anteilige Berechnung auch bei Auf-/Abwertungen greift...
Nun kommen ja in dieser Saison mehrere Aufwertungsrunden auf uns zu (nach TAT 2, nach TAT 5, nach TAT 8 und am Saisonende nach TAT 11).
Wie läuft dass dann eigentlich mit dem Gehalt für Spieler mit autom. Verträgen?
Es ist ja z.B. möglich, dass ein 8er Spieler mit 130 Form nach TAT 2 aufgewertet wird, sich dann verletzt und als 9er gleich wieder in Abwertungsform fällt und nach TAT 5 auch wieder abgewertet wird. (theoretisch könnte er nach TAT 8 erneut ein 9er werden, aber das lasse ich der Einfachheit halber nun erstmal weg).
Heißt dass, er bekommt dann
-für TAT 1-2 das Gehalt eines 8ers
-für TAT 3-5 das Gehalt eines 9ers
-für TAT 6-11 das Gehalt eines 8ers
oder zählt für die Abrechnung nur die Stärke, die er am SE hat?