14.06.2012, 09:52
(14.06.2012, 00:29)saramago schrieb: naja, vereinbarung ist halt kein vertrag, wer sich darauf verlässt ist selber schuld wenn es dann nicht klappt
kann doch immer sein, dass plötzlich ein besseres angebot reinflattert oder sich die kadersituation ändert.
Im RL würde man mit dieser Einstellung schon das ein oder andere Gericht etwas beschäftigen. Denn ein Antrag zum Vertrag(Angebot) ist bindend. Wird entweder durch ein Gegenangebot gelöscht oder eben durch die Annahme und dann wäre es eben ein Vertrag zustande gekommen.
Und ja ich weiß, das ist im SÜ einfach nicht umsetzbar beim BMO. Aber ist schon bescheiden was der eine Manager gemacht hat.
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