04.06.2009, 18:52
(04.06.2009, 02:34)GasCan schrieb:Ich. Das wäre der nächste Step.(03.06.2009, 19:42)Lex schrieb: Wo will man die Grenze ziehen?
Wäre IGM verbindlich, dann würde man vielleicht nur noch per ICQ verkehren.
Da kann man jemanden genauso verarschen.
Die Grenze wurde klar definiert, nur die Unterschrift unter einem Vertrag ist gültig, da nur diese erfolgen kann, wenn die Bedingungen erfüllbar sind.
@Gascan: Klar ist die Entscheidung diskussionswürdig, aber jede andere wäre es auch.
Wer reden hier von ICQ oder Email?
Wenn Du die Grenzen ausdehnst, dann darf ich das auch.
Wenn es zu diesem Thema ene Regel gibt kann man da eine klare Linie ziehen. Es gibt BMO-Interene-Kommunikation (IGM,PM), die vom BMO bereitgestellt wird, wenn über diese Kanäle ein Transfer nachweislich als fix abgehandelt wird ist er fix und nix anderes.
Ja, es gibt eine Regel und die bezieht sich eindeutig auf die Kommunikationsart "Vertrag".
Nicht auf "Angebot" und auch nicht auf "IGM".
Wenn Du das auf IGM erweitern willst, dann will ich auf Mails.
Wofür haben wir denn sonst die Vorratsdatenspeicherung?

(04.06.2009, 02:34)GasCan schrieb: Wenn man einen Transfer über die BMO-Externe Kommunikation (ICQ oder Email) abhandelt hat das keine Aussagekraft, da man nnicht beweisen kann bzw nur schwer.
Ich halte IGM auch schon für schwer nachweisbar.
Ich hätte jedenfalls ein Problem damit, wenn die Admins meine privaten IGMs liest.
Dann kann ich ja garnicht mehr in Ruhe lästern.
