16.10.2017, 12:22
du meinst Berichtigung oder?!
Missbrauch..."bezeichnet allgemein den anerkannten Regeln oder Rechtsnormen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Substanzen („Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“)"
Berichtigung...ist die Behebung einer falschen Information. Im Medienrecht versteht man unter dem Begriff Berichtigung sowohl die Richtigstellung als auch den Widerruf einer Tatsachenbehauptung in einem Medium (z. B. Presse oder Rundfunk). Es existiert ein Berichtigungsanspruch für die Berichtigung falscher Angaben. Im Gesetzgebungsverfahren und beim Druck von Gesetzblättern kommen Fehler vor, die berichtigt werden müssen, damit kein Schaden entsteht.
ich denke, du meinst Berichtigung!
Missbrauch..."bezeichnet allgemein den anerkannten Regeln oder Rechtsnormen widersprechenden Gebrauch von Gegenständen, Substanzen („Drogen“), Rechtsstellungen („Amtsmissbrauch“)"
Berichtigung...ist die Behebung einer falschen Information. Im Medienrecht versteht man unter dem Begriff Berichtigung sowohl die Richtigstellung als auch den Widerruf einer Tatsachenbehauptung in einem Medium (z. B. Presse oder Rundfunk). Es existiert ein Berichtigungsanspruch für die Berichtigung falscher Angaben. Im Gesetzgebungsverfahren und beim Druck von Gesetzblättern kommen Fehler vor, die berichtigt werden müssen, damit kein Schaden entsteht.
ich denke, du meinst Berichtigung!