is wohl besser das jetzt so durchzudrücken...is jetzt eh schon genug Chaos und Verwirrung verbreitet worden
vor allem für Neulinge wärs besser...und da wär ja großer Bedarf vorhanden
PS: was vielleicht wichtig wär dazuzusagen
betrifft das alle Änderungen ...also kommt dann alles schon mit dem Saisonübergang...auch noch frühere Altersabwertung und diese Transfersperre? ....oder eben nur das Alter wie dasteht ?
vor allem für Neulinge wärs besser...und da wär ja großer Bedarf vorhanden
PS: was vielleicht wichtig wär dazuzusagen
betrifft das alle Änderungen ...also kommt dann alles schon mit dem Saisonübergang...auch noch frühere Altersabwertung und diese Transfersperre? ....oder eben nur das Alter wie dasteht ?
Zitat:Weitere Bestandteile der Änderungen sind, dass Spieler am Ende der Reform zwei weitere Zeitpunkte in ihrer Laufbahn haben, die wesentliche Einschränkungen bringen.
Das erste ist, dass Spieler im Alter von 33 ihr eigentlich letztes reguläres Spieljahr haben. Hier kann man dem Spieler dann zwar noch einen letzten 2- oder 3-Jahresvertrag geben (den so genannten Standby-Vertrag), aber damit bindet man den Spieler ausschließlich an den eigenen Verein. Man kann ihn nach einer solchen Verlängerung dann weder verkaufen noch verleihen, diese Entscheidung sollte daher gut überlegt sein.
Das zweite ist, dass ab einem Alter von 31 der Spieler eine Altersabwertung im darauf folgenden Saisonübergang bekommt (sowie zu allen späteren Saisonübergängen), wobei dies dann automatisch geschieht und nicht wie bislang durch eine Zufalls-Komponente.
Sollte ein Spieler tatsächlich bis zu einem Alter von 35 spielen (er hat also im Alter von 33 einen oberhalb beschriebenen 3-Jahresvertrag als Standby-Vertrag unterschrieben), dann hat er in seinen fünf letzten gespielten Saisons also insgesamt vier Mal eine Altersabwertung bekommen. Sollte er keinen letzten Vertrag mit 33 bekommen, so waren es zwei Altersabwertungen.
Die beiden gerade beschriebenen Punkte werden aber erst am Ende der Umstellung zu den entsprechenden Altersstufen 33 und 31 eintreten. In einer Übergangsphase gelten andere Zeitpunkte für das Alter, in dem das obige eintritt. Diese Zeitpunkte richten sich nach der Restspielzeit der Spieler, sollten sie per Standby-Vertrag auf das für sie maximale Alter verlängern. Bei fünf (3+2) Saisons Restlaufbahn beginnt die Automatische Altersabwertung. Bei drei (1+2) möglichen Saisons Restlaufbahn liegt der Zeitpunkt, zu dem man sich für oder gegen den Standby-Vertrag entscheiden muss (also ob es zu einem +1 oder +2 überhaupt kommt).
Konkret heißt dies für die automatische Altersabwertung:
Ab dieser Saison 36 trifft es Spieler die ein Alter von 32 erreicht haben.
Ab Saison 38 trifft es Spieler die ein Alter von 31 erreicht haben.
Der Abschluss des Standby-Vertrages ist ab Saison 37 erstmalig möglich/nötig. Für Spieler, die in Saison 37 ein Alter von 35 erreicht haben, muss sich der Manager entscheiden, ob er den Vertrag abschließen will. Wie erwähnt bleibt dann der Spieler aber ausschließlich an den eigenen Verein gebunden.
Die Rückführung des Alters staffelt sich in diesem Punkt wie folgt:
In Saison 38 müssen sich Spieler mit Alter 34 und 35 für einen Standby-Vertrag entscheiden
In Saison 39 müssen sich Spieler mit Alter 34 für einen Standby-Vertrag entscheiden.
In Saison 40 müssen sich Spieler mit Alter 33 und 34 für einen Standby-Vertrag entscheiden.
Ab Saison 41 müssen sich jeweils Spieler mit Alter 33 für einen Standby-Vertrag entscheiden.


