14.08.2012, 14:15
coach69 - Multi-Using
1.) Bei coach69 und kerstin 82 handelt es sich nachweislich um eine Person. Zudem darf als sicher gelten, dass coach69 auch den Account von Antic betreut hat. Da es sich in diesem Fall durch die Länge des Multi-Usings, die Vielzahl von Transfers sowie um Spielabsprachen mit einem anderen Multi-User um ein besonderes schweres Vergehen handelt, wird der Manager wegen Multiusings bis zum Anfang der Saison 40 vom BMO ausgeschlossen und verliert die derzeitigen Vereine. Diese lange und harte Strafe ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Angeklagte weder geständig noch kooperativ war.
2.) Der von coach69 in der Rückrunde getätigte Transfer ist zu stornieren, da er hier bereits Kenntnis von einer möglichen Verurteilung hatte. Analog zum Verbot, Transfers bei einem bevorstehenden Wechsel für den aktuellen Verein zu tätigen, ist es natürlich auch bei absehbarem Vereinsverlust verboten, für den aktuellen Verein weiter zu transferieren.
Die Richter,
Basti & Marquinho
1.) Bei coach69 und kerstin 82 handelt es sich nachweislich um eine Person. Zudem darf als sicher gelten, dass coach69 auch den Account von Antic betreut hat. Da es sich in diesem Fall durch die Länge des Multi-Usings, die Vielzahl von Transfers sowie um Spielabsprachen mit einem anderen Multi-User um ein besonderes schweres Vergehen handelt, wird der Manager wegen Multiusings bis zum Anfang der Saison 40 vom BMO ausgeschlossen und verliert die derzeitigen Vereine. Diese lange und harte Strafe ergibt sich auch aus der Tatsache, dass der Angeklagte weder geständig noch kooperativ war.
2.) Der von coach69 in der Rückrunde getätigte Transfer ist zu stornieren, da er hier bereits Kenntnis von einer möglichen Verurteilung hatte. Analog zum Verbot, Transfers bei einem bevorstehenden Wechsel für den aktuellen Verein zu tätigen, ist es natürlich auch bei absehbarem Vereinsverlust verboten, für den aktuellen Verein weiter zu transferieren.
Die Richter,
Basti & Marquinho


