22.07.2011, 18:04
<meta name="author" content="Karel Vigo">
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In der Sache Transfer mit Manager in der Schutzfrist: Tupac / Bluedragon Transfer id=34995 |
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Urteil
1. Manager Bluedragon erhält eine Markteinschätzung bzgl. des Spielers durch seinen LL.2. Manager Tupac wird darauf hingweisen, bei Neulingstransfers, den Vertragpartner an den LL zu verweisen, bzw. selbst den LL zu kontaktieren. Dies gilt in besonderem, bei nicht auf der Transferliste gemeldeten Spielern. Der Manager Tupac wird belehrt, das eine Kontaktaufnahme, zum Zweck des Transfers ungelisteter Spieler, zu Neumanagern nicht gestattet ist. 3. Transfer wird revidiert |
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Urteilsbegründung
Der Transfer 34995 wurde im Rahmen der 14-wöchigen Schutzfrist eines der Vertragpartner (Bluedragon) vollzogen.Die Transferanbahnung ging hierbei von Tupac aus. Der ausgehandelte Preis benachteiligt erheblich den Manager Bluedragon. Eine Rücksprache mit dem Ligenleiter (LL) und eine daraus resultierende Einschätzung des Transfers fanden nicht statt. Das Gericht hält es im vorliegend Fall für gerechtfertigt, außerordentlich in den Markt einzugreifen und den Transfer zu revidieren. Dies geschieht zum Schutze des Spieleinsteigers Bluedragon. |
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Empfehlung des Gerichtes
Bei Transferanbahnung mit Managern in der Schutzfrist ist der LL einzubeziehen. |
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Die Richter, Karel Vigo & Fireball |
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