02.11.2008, 13:49
Urteil wegen Beleidigung in Verbindung mit ungenehmigten Transfers Jonasas/Nick
Jonasas und Nick haben ungenehmigte Transfers trotz bekannter Beziehung durchgeführt. Dies ist nach den Regeln des BMO nicht erlaubt.
Beide wurden darauf hingwiesen und erläutert, dass Manager mit freundschaftlicher Beziehung nicht unbedingt in einer Liga spielen sollten, daher eine "Trennung" dieser Manager sinnvoll wäre.
Jonasas reagierte mit folgenden Worten auf diesen Hinweis:
"arschlecken wir bleiben beide bei unseren klubs
wie seit ihr assis den drauf das ich nich mal spieler von nem freund verpflichten darf.
wehe"
Dies stellt den Tatbestand der Beleidigung dar.
Im Ergebnis ergeht folgendes Urteil:
1. Jonasas wird wegen Beleidigung sofort aus dem Spiel entfernt und erhält eine lebenslange BMO Sperre. Derartige Äußerungen sind beim BMO nicht erwünscht.
2. Nick wird wegen der Durchführung ungenehmigter Transfers verwarnt und steht unter Beobachtung.
3. Die Transfers werden revidiert (bereits erledigt).
Das Richtergremium
Rothi und Syke
Ado ist als zuständiger LL nicht beteiligt!
Jonasas und Nick haben ungenehmigte Transfers trotz bekannter Beziehung durchgeführt. Dies ist nach den Regeln des BMO nicht erlaubt.
Beide wurden darauf hingwiesen und erläutert, dass Manager mit freundschaftlicher Beziehung nicht unbedingt in einer Liga spielen sollten, daher eine "Trennung" dieser Manager sinnvoll wäre.
Jonasas reagierte mit folgenden Worten auf diesen Hinweis:
"arschlecken wir bleiben beide bei unseren klubs
wie seit ihr assis den drauf das ich nich mal spieler von nem freund verpflichten darf.
wehe"
Dies stellt den Tatbestand der Beleidigung dar.
Im Ergebnis ergeht folgendes Urteil:
1. Jonasas wird wegen Beleidigung sofort aus dem Spiel entfernt und erhält eine lebenslange BMO Sperre. Derartige Äußerungen sind beim BMO nicht erwünscht.
2. Nick wird wegen der Durchführung ungenehmigter Transfers verwarnt und steht unter Beobachtung.
3. Die Transfers werden revidiert (bereits erledigt).
Das Richtergremium
Rothi und Syke
Ado ist als zuständiger LL nicht beteiligt!

