03.01.2008, 21:51
Grundsatzurteil zu nicht genehmigten Transfers (Unmittelbar umsetzbar durch die MSK):
1. Die Transfers werden revidiert
2. Die Manager werden wie folgt bestraft:
a) Unerfahrene Manager erhalten eine Abmahnung.
b) Erfahrene Manager erhalten beim ersten Verstoß eine Geldstrafe von 20 % des Transferwertes, mindestens 1 Mio. max. 2 Mio..
Hinweise:
Erfahrene Manager sind die, die mindestens eine Saison beim BMO dabei sind.
Transferwert ist der Wert, der beim Transfer erreicht wurde. Wird ein Spieler für 5,5 Mio. verkauft/getauscht, so ist das der Transferwert, die Geldstrafe läge dann bei 1,1 Mio.
3. Bei Wiederholung eines ungenehmigten Transfers beträgt die Geldstrafe grundsätzlich jeweils 2,5 Mio. für die beteiligten Manager. Ein Vereinswechsel in der laufenden Saison und in der ersten Hälfte der Folgesaison wird nicht mehr gestattet.
Gruß
Ado
1. Die Transfers werden revidiert
2. Die Manager werden wie folgt bestraft:
a) Unerfahrene Manager erhalten eine Abmahnung.
b) Erfahrene Manager erhalten beim ersten Verstoß eine Geldstrafe von 20 % des Transferwertes, mindestens 1 Mio. max. 2 Mio..
Hinweise:
Erfahrene Manager sind die, die mindestens eine Saison beim BMO dabei sind.
Transferwert ist der Wert, der beim Transfer erreicht wurde. Wird ein Spieler für 5,5 Mio. verkauft/getauscht, so ist das der Transferwert, die Geldstrafe läge dann bei 1,1 Mio.
3. Bei Wiederholung eines ungenehmigten Transfers beträgt die Geldstrafe grundsätzlich jeweils 2,5 Mio. für die beteiligten Manager. Ein Vereinswechsel in der laufenden Saison und in der ersten Hälfte der Folgesaison wird nicht mehr gestattet.
Gruß
Ado
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