22.01.2007, 18:46
Manager knuddi, Jenen
Grund: Verstoß gegen die Transferbeschränkung (130 %)
Vorfall: Der Spieler Joel Vogel wurde für 8,2 Mio von Kiel nach Barcelona transferiert. Bei einem Marktwert von 6 Mio wäre das erlaubte Maximum aber 7,8 Mio (130%) gewesen.
Urteil:
Der Transfer wurde rückgängig gemacht und beide Vereine erhalten eine Geldstrafe von 400.000.
Allgemeines:
Dieses Strafmaß werden wir in Zukunft bei allen Verstößen gegen die Marktwertbeschränkung bei Transfers anwenden. Der Transfer wird jeweils rückgängig gemacht und beide beteiligten Vereine erhalten eine Strafe in Höhe des Verstoßes (Bsp: wenn 7,8 Mio erlaubt sind und der Transfer wird für 8,2 Mio durchgeführt, bekommen beide eine Strafe von 8,2 Mio - 7,8 Mio = 400.000).
Somit sind beide Manager angehalten, darauf zu achten, dass der Transfer regelkonform ist.
Grund: Verstoß gegen die Transferbeschränkung (130 %)
Vorfall: Der Spieler Joel Vogel wurde für 8,2 Mio von Kiel nach Barcelona transferiert. Bei einem Marktwert von 6 Mio wäre das erlaubte Maximum aber 7,8 Mio (130%) gewesen.
Urteil:
Der Transfer wurde rückgängig gemacht und beide Vereine erhalten eine Geldstrafe von 400.000.
Allgemeines:
Dieses Strafmaß werden wir in Zukunft bei allen Verstößen gegen die Marktwertbeschränkung bei Transfers anwenden. Der Transfer wird jeweils rückgängig gemacht und beide beteiligten Vereine erhalten eine Strafe in Höhe des Verstoßes (Bsp: wenn 7,8 Mio erlaubt sind und der Transfer wird für 8,2 Mio durchgeführt, bekommen beide eine Strafe von 8,2 Mio - 7,8 Mio = 400.000).
Somit sind beide Manager angehalten, darauf zu achten, dass der Transfer regelkonform ist.
Manager von Köln